Leistungen und Kostentransparenz
1. Unsere Leistungen
Als interdisziplinäres Architekten- und Sachverständigenbüro bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an qualifizierten Dienstleistungen rund um Bauplanung, Projektsteuerung und baubegleitende Begutachtung.
1.1 Planungs- und Projektmanagementleistungen
Projektmanagement & Bauleitung: Planung, Koordination und Überwachung von Bauvorhaben
Bauüberwachung & Qualitätssicherung: Sicherstellung der fachgerechten Ausführung nach technischen und rechtlichen Standards
Sanierungsplanung: Entwicklung passender Konzepte für Bestand und Denkmalpflege
Energieberatung: Optimierung der Energieeffizienz nach aktuellem Stand der Technik
Wertermittlung & Kaufberatung: Objektbewertung vor Erwerb oder Verkauf
Risiko- und Bauzustandsanalysen: Feststellung potenzieller Gefahren und Schäden
Abnahmen, Baubegleitungen & Monitoring: Sicherstellung der vertragsgemäßen Umsetzung
1.2 Sachverständigenleistungen
Unsere Begutachtungen beinhalten u. a. folgende Tätigkeiten:
Planungsevaluation
Feuchtemessungen
Thermografische Untersuchungen
Probenentnahme (z. B. für Myko- oder Materialanalysen)
Dokumentation des Schadensumfangs
Ermittlung von Sanierungs- und Wiederherstellungskosten
Erstellung von Gutachten, Schiedsgutachten oder Mediation
2. Kostentransparenz für Sachverständigentätigkeiten
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die typischen Kosten im Rahmen unserer gutachterlichen Leistungen:
Leistungsart | Kosten |
---|---|
Fahrtkosten | 0,80 €/km |
Fahrtzeit | 100,00 €/Stunde |
Gutachter | 150,00 – 250,00 €/Stunde* |
Erfüllungsgehilfe** | 120,00 €/Stunde |
Hilfskraft | 95,00 €/Stunde |
Geräteeinsatz (pauschal) | 65,00 € |
Laborkosten (z. B. Myko-Labor, MPA etc.) | gemäß Einzelnachweis |
**Erfüllungsgehilfen sind z. B. Ingenieure, Energieberater oder Sachverständige für Photovoltaik.
Hinweis: Alle genannten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der konkrete Leistungsumfang und die voraussichtlichen Kosten werden vor Beauftragung mit Ihnen abgestimmt und ggf. schriftlich festgehalten.
2.1 Stornierungsbedingungen
Nach Beauftragung wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des geschätzten Endhonorars, mindestens jedoch 1.000 €, fällig.
Bei einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber nach bereits erfolgter Beauftragung werden bereits erbrachte Leistungen sowie die angefallene Anzahlung in Rechnung gestellt.
Sofern bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits ein höherer Aufwand entstanden ist, behalten wir uns vor, diesen nach tatsächlichem Leistungsstand abzurechnen.